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   OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02   

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OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,4635)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2002 - 13 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,4635)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 13 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,4635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Kostenentscheidung nach Rücknahme eines in Unkenntnis zwischenzeitlicher Zuschlagserteilung gestellten Nachprüfungsantrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der notwendigen Auslagen eines Vertreters für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Eigene Tragung von Auslagen bei der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags trotz vorheriger Erteilung des Zuschlags an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Erstattung der notwendigen Auslagen eines Vertreters für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung; Eigene Tragung von Auslagen bei der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags trotz vorheriger Erteilung des Zuschlags an ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme durch den ASt. und Verletzung von Verfahrensvorschriften durch den AG

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128
    Erstattung der notwendigen Auslagen des Auftraggebers nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht - Rücknahme des Nachprüfungsantrags und notwendige Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2002, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Die Kostenentscheidung, zu der die Auferlegung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Auftraggeberin und die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts gehört, kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01; OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1626, 1627).
  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Die bestehende Lücke ist vielmehr durch eine entsprechende Anwendung der §§ 269 Abs. 3 ZPO, 155 Abs. 2 VwGO zu schließen (vgl. BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 Verg 5/01).
  • BayObLG, 29.09.1999 - Verg 5/99

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Die bestehende Lücke ist vielmehr durch eine entsprechende Anwendung der §§ 269 Abs. 3 ZPO, 155 Abs. 2 VwGO zu schließen (vgl. BayObLG, NZBau 2000, 99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 Verg 5/01).
  • OLG Celle, 18.04.2001 - 13 Verg 5/01

    Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2002 - 13 Verg 2/02
    Die Kostenentscheidung, zu der die Auferlegung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Auftraggeberin und die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts gehört, kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01; OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1626, 1627).
  • OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob mit der Teilnahme eines unter Verstoß gegen § 108 NGO gegründeten öffentlichen Unternehmens am Vergabeverfahren überhaupt eine Verletzung des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A vorliegt, auf die sich ein anderer Bieter berufen kann (bejahend: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. August 2008 - VII - Verg 42/07. Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 2 Rz. 29. Roth in: MüllerWrede, a.a.O., § 2 Rz. 31. das niedersächsische OVG stellt eine drittschützende Wirkung von § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO in Frage, Beschluss v. 14. August 2008 - 10 ME 280/08. für den entsprechenden § 102 GemO BW: OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. November 2001 - 6 U 43/01. offen gelassen: Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/02).
  • OLG Celle, 14.07.2003 - 13 Verg 12/03

    Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens; Berücksichtigung der Erreichung

    Die sofortige Beschwerde ist zulässig, denn die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann nach § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB auch isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2001 - 13 Verg 5/01 und 13. Februar 2003 - 13 Verg 2/02 sowie vom 6. Juni 2003 - 13 Verg 5/03; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1627; OLG Jena, 30. Januar 2002 - 6 Verg 9/01).
  • VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02

    Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht

    Für darüber hinausgehende Erwägungen, wie sie die Antragstellerin geltend macht, bleibt daneben kein Raum (so im Ergebnis auch: OLG Düsseldorf ­ Beschluss vom 15.05.2002 ­ Az: Verg 10/02): Soweit die Antragstellerin insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 13.02.2002 ­ Az: 13 Verg 2/02) bezieht, ist diese Entscheidung mit dem hier streitigen Fall nicht vergleichbar: Sie betraf eine Fall der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags, der deshalb eingeleitet worden war, weil die Vergabestelle der Antragstellerin trotz erfolgter Nachfrage nicht mitgeteilt hatte, dass der Zuschlag bereits erteilt worden war.
  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2004 - VK-SH 35/04

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

    Es wäre nämlich nicht sach- und interessengerecht, wenn sich ein Antragsteller, der nach Einreichung des Nachprüfungsantrags die fehlenden Erfolgsaussichten erkennt, stets durch eine Rücknahme der drohenden Verpflichtung, die notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen, entziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002, 13 Verg 2/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 11.07.2003 - VK-SH 18/03

    Anträge zulässig trotz Fristablauf

    Nach überwiegender Auffassung (so nur BayObLG, Az. Verg 4/03, Beschluss vom 15.04.2003; OLG Celle, Az. 13 Verg 2/02, Beschluss vom 13.02.2002; OLG Naumburg, Az. 1 Verg 5/01, Beschluss vom 29.05.2001; OLG Düsseldorf, Az. Verg 33/01, Beschluss vom 19.02.2001) steht jedoch die Rücknahme eines Nachprüfungsantrages einem Unterliegen i.S.v. § 128 Abs. 4 Satz 2 gleich, so dass die Antragstellerin die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin zu erstatten hat.
  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2005 - VK-SH 25/05

    Antragsrücknahme: Wer trägt außergerichtlichen Kosten der Beteiligten?

    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften wird wegen der gerichtsähnlichen und kontradiktorischen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens dann als geboten angesehen, wenn es nicht sach- und interessengerecht wäre, wenn sich ein Antragsteller, der nach Einreichung des Nachprüfungsantrags die fehlenden Erfolgsaussichten erkennt, stets durch eine Rücknahme der drohenden Verpflichtung, die notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen, entziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002, 13 Verg 2/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 4/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Es wäre nämlich nicht sach- und interessengerecht, wenn sich ein Antragsteller, der nach Einreichung des Nachprüfungsantrags die fehlenden Erfolgsaussichten erkennt, stets durch eine Rücknahme der drohenden Verpflichtung, die notwendigen Auslagen des Antragsgegners zu tragen, entziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002, 13 Verg 2/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001, Verg 1/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 01.07.2003 - VK-SH 20/03

    Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung erstattungsfähig

    Die überwiegende Teil der Rechtsprechung (so nur OLG Celle, Az. 13 Verg 2/02, Beschluss vom 13.02.2002; OLG Düsseldorf, Az. Verg 1/01, Beschluss vom 09.08.2001 sowie Az. Verg 33/01, Beschluss vom 19.02.2002; BayObLG, Az. Verg 4/03, Beschluss vom 15.04.2003) sieht jedoch auch für den Fall der Antragsrücknahme eine Erstattungspflicht, da die Rücknahme des Antrages einem Unterliegen i.S.v. §§ 128 Abs. 3 Satz 1, 128 Abs. 4 Satz 2 GWB gleichkommt.
  • VK Sachsen, 05.11.2002 - 1/SVK/096-02

    Bieterschützende Vorschriften: § 30 VOB/A

    Nach der zu § 13 VgV bereits vorliegenden Rechtsprechung darf der Auftraggeber sich knapp fassen und, wie vorliegend, auch Formulare verwenden (BayObLG Beschl. 8/02 v. 22.04.02, Vergaberechts- Report 5/02, OLG Koblenz, Beschl. 1 Verg 1/02 v. 25.03.02 [nach dieser Entscheidung Kostenrisiko beim Bieter], OLG Celle, Beschl. 13 Verg 2/02 v. 13.02.02 [nach dieser Entscheidung Kostenrisiko beim Auftraggeber], beide Vergaberechts-Report 4/02, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/85-01 v. 27.09.01, Vergaberechts-Report 11/01).
  • VK Hamburg, 30.08.2005 - VgK 2/05

    Kosten bei Antragsrücknahme

    Zum gleichen Ergebnis gelangen die Vertreter der Position, die Antragsrücknahme stelle keinen (Unter-)Fall der Erledigung dar - Gatawis, NZBau 2004, 380; Antweiler, NZBau 2005, 35 (37 f.); BayObLG, VergabeR 2004, 666; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 64 (red. LS) u. VergabeR 2003, 111; OLG Celle, ZfBR 2002, 627 (Ls.) - unter Hinweis auf dem allen Verfahrensordnungen (vgl. §§ 155 (2) VwGO, 269 (3) 2 ZPO) zu entnehmenden Grundsatz, die Antragsrücknahme einem Unterliegen gleichzustellen -Gatawis a.a.O.; Boesen a.a.O., § 114, Rdn. 54; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 197; vgl. auch Lausen a.a.O.-.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01   

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https://dejure.org/2002,4842
OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01 (https://dejure.org/2002,4842)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.04.2002 - 15 W 123/01 (https://dejure.org/2002,4842)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. April 2002 - 15 W 123/01 (https://dejure.org/2002,4842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Vergütungsfähigkeit des Aufwands eines Berufsbetreuers; Strafverfahren gegen einen Betreuten; Teilnahme des Betreuers am Strafverfahren; Vergütungsfähigkeit der Tätigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hauptverhandlung in Strafsachen, Vergütungsfähigkeit des Aufwands eines Berufsbetreuers

  • Judicialis

    BVormVG § 1; ; BGB § 1908i; ; BGB § 1901; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836a i.V.m.; ; BGB § 1897 Abs. 1 a.E.; ; FGG § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Vergütungsfähigkeit des Aufwands eines Berufsbetreuers für die Teilnahme an einer Hauptverhandlung in einem gegen den Betreuten gerichteten Strafverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
    Der Senat teilt dabei im Ansatz die Auffassung, dass nicht jedwede Teilnahme eines Betreuers an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten eine honorierungspflichtige Betreuertätigkeit darstellt (vgl. BayObLG BTPrax 1999, 73 = FamRZ 1990, 740).

    Der Senat kann über den Rechtsbehelf des Beschwerdeführers ohne Verstoß gegen § 28 Abs. 2 FGG selbst entscheiden, obwohl das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem o.g. Beschluss (BTPrax 1999, 73) den Zeitaufwand des Betreuers für die Sitzungsteilnahme in einer gegen den Betreuten gerichteten Strafsache im Ergebnis als nicht vergütungsfähig angesehen hat.

  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
    Denn dem Pflichtverteidiger ist allein (in des Wortes doppelter Bedeutung) die Wahrnehmung der strafprozessualen Belange des Angeklagten in die Hände gelegt (vgl. BGH FamRZ 1997, 175).
  • LG Memmingen, 24.10.1997 - 4 T 1775/97

    Anspruch des Betreuers auf Vergütung im Fall der Teilnahme an Terminen in

    Auszug aus OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01
    Die Vergütungsfähigkeit einer Hauptverhandlungsteilnahme richtet sich daher zunächst danach, welcher Aufgabenkreis dem Betreuer übertragen ist und welche konkrete Straftat dem Betreuten vorgeworfen wird; steht danach der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in sachlichem Zusammenhang mit dem Grund der Betreuungsanordnung, so steht dem Betreuer für seinen Zeitaufwand ein Anspruch auf Vergütung aus beruflicher Tätigkeit jedenfalls dann zu, wenn seine Teilnehme der Erfüllung einer der Zielvorstellungen des § 1897 Abs. 1 BGB dienlich ist und er deshalb vom Strafrichter ausdrücklich in seiner beruflichen Funktion als Betreuer zum Termin geladen ist (ähnlich Landgericht Memmingen, BTPrax 1998, 116 = FamRZ 1998, 508; vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; zustimmend Deinert in: Bauer/Klie/Rink, Heidelberger Komm. zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Losebl. Stand Dez. 2001, § 1836 BGB Rdn. 89 und Anlage II ebendort S. 6; MünchKomm-Wagenitz, 4. Aufl. 2002, § 1836 BGB Rdn. 46 und FN 69; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 2001, § 1836a BGB Rdn. 15).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/2001, 8 AR 21/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10076
OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/2001, 8 AR 21/01 (https://dejure.org/2001,10076)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2001 - 8 AR 21/2001, 8 AR 21/01 (https://dejure.org/2001,10076)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 8 AR 21/2001, 8 AR 21/01 (https://dejure.org/2001,10076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GVB § 159; ; RPflG nF § 11

  • rechtsportal.de

    GVB § 159; RPflG § 11 (n.F.)
    Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Rechtshilfeersuchens eines Rechtspflegers an einen anderen Rechtspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Backnang - 5 AR (Z) 17/01
  • AG Backnang - 5 AR (Z) 17/200
  • AG Oldenburg/Holstein - 18 C 312/00
  • OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/2001, 8 AR 21/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.04.1995 - ZGS 1/94

    Erfordernis der Erinnerung bei Antrag gemäß § 159 Abs. 2 GVG nach Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01
    Die - früher streitig gewesene - Befugnis des ersuchenden Rechtspflegers, sein Entscheidungsbegehren unmittelbar, also ohne Entscheidung des Amtsrichters, dem Oberlandesgericht vorzulegen beruht auf § 4 Abs. 1 iVm § 20 Ziff. 2 RPflG (BayObLGZ 1995, 158, 159 = RPfl 1995, 451 = FGPrax 195, 169 = FamRZ 1997, 306; OLG Zweibrücken RPfl 2000, 381 = FGPrax 2000, 149).

    Die weitere Frage, ob ein Gesuch des Rechtspflegers nach § 159 GVG ein Antragsverfahren eigener Art sei oder einer Erinnerung gleichzuachten sei, ob also sofort das Oberlandesgericht zu entscheiden habe oder zuvor die Entscheidung des zuständigen Richters des ablehnenden Amtsgerichts einzuholen sei, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend im letztgenannten Sinne entschieden worden (BayObLGZ 1995, 158 - Großer Senat - = FamRZ 1997, 306 gegen BayObLG FamRZ 1994, 639 = RPfl. 1994, 103 mwNw; ebenso OLG Frankfurt, OLG-Report 1997, 69; vgl. Zöller / Gummer, ZPO 22. Aufl., Rn 3 zu § 159 GVG).

  • BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01
    Die Frage, ob die ersuchte Vernehmung der Zeugin für die Entscheidung des ersuchenden Gerichts erforderlich oder auch nur zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Beurteilung des ersuchten Gerichts (RGZ 95, 286, 288; BGH NJW 1990, 2936; vgl. auch BAG MDR 2000, 845; Kissel, aaO Rn 30 ff, 34).
  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01
    Die Frage, ob die ersuchte Vernehmung der Zeugin für die Entscheidung des ersuchenden Gerichts erforderlich oder auch nur zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Beurteilung des ersuchten Gerichts (RGZ 95, 286, 288; BGH NJW 1990, 2936; vgl. auch BAG MDR 2000, 845; Kissel, aaO Rn 30 ff, 34).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2000 - 2 AR 15/00

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch den Rechtspfleger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01
    Die - früher streitig gewesene - Befugnis des ersuchenden Rechtspflegers, sein Entscheidungsbegehren unmittelbar, also ohne Entscheidung des Amtsrichters, dem Oberlandesgericht vorzulegen beruht auf § 4 Abs. 1 iVm § 20 Ziff. 2 RPflG (BayObLGZ 1995, 158, 159 = RPfl 1995, 451 = FGPrax 195, 169 = FamRZ 1997, 306; OLG Zweibrücken RPfl 2000, 381 = FGPrax 2000, 149).
  • BayObLG, 17.09.1993 - 1Z AR 24/93

    Notwendigkeit einer Erbscheinserteilung; Zuständigkeit des Gerichts für ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01
    Die weitere Frage, ob ein Gesuch des Rechtspflegers nach § 159 GVG ein Antragsverfahren eigener Art sei oder einer Erinnerung gleichzuachten sei, ob also sofort das Oberlandesgericht zu entscheiden habe oder zuvor die Entscheidung des zuständigen Richters des ablehnenden Amtsgerichts einzuholen sei, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend im letztgenannten Sinne entschieden worden (BayObLGZ 1995, 158 - Großer Senat - = FamRZ 1997, 306 gegen BayObLG FamRZ 1994, 639 = RPfl. 1994, 103 mwNw; ebenso OLG Frankfurt, OLG-Report 1997, 69; vgl. Zöller / Gummer, ZPO 22. Aufl., Rn 3 zu § 159 GVG).
  • RG, 28.04.1919 - IV 1/19

    Rechtshilfe im Erbscheinverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2001 - 8 AR 21/01
    Die Frage, ob die ersuchte Vernehmung der Zeugin für die Entscheidung des ersuchenden Gerichts erforderlich oder auch nur zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Beurteilung des ersuchten Gerichts (RGZ 95, 286, 288; BGH NJW 1990, 2936; vgl. auch BAG MDR 2000, 845; Kissel, aaO Rn 30 ff, 34).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.04.2001 - 15 U 163/00   

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https://dejure.org/2001,20930
OLG Köln, 19.04.2001 - 15 U 163/00 (https://dejure.org/2001,20930)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.2001 - 15 U 163/00 (https://dejure.org/2001,20930)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 2001 - 15 U 163/00 (https://dejure.org/2001,20930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Immaterielle Geldentschädigung ("Schmerzensgeld") für einen von einer Presseberichterstattung Betroffenen; Zugehörigkeit von Straftaten zum durch die Medien zu vermittelnden Zeitgeschehen; Nennung des Angeklagten mit vollem Namen bzw. Mitteilung sonstiger die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 823 1004 (analog)
    Medienrecht; Unzulängliche Anonymisierung in Veröffentlichung über eine Straftat

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Ob von einem Unterliegen auch dann gesprochen werden kann, wenn der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurücknimmt und sich dadurch in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 29. Mai 2001 - 1 Verg 5/01, veröffentlicht in Juris; OLG Celle, OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, 197 f.), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2004 - 8 W 236/04

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens des Vormundschaftsgerichts: Anhörung des

    Über die Grundsätze für die hier zu treffende Entscheidung bedarf es keiner weiterer Ausführungen; insoweit kann auf die - auch vom ersuchenden Gericht in Bezug genommenen - Senatsentscheidungen vom 25.10.2001 (OLG-Report 2002, 184 = RPflG 2002, 255 = Die Justiz 2002, 165 [mit fehlerhaftem Umbruch]) und vom 12.8.2003 (8 AR 12/03, das ersuchende Vormundschaftsgericht im Konflikt mit dem Notariat Ehingen betreffend) verwiesen werden.

    Nach allem liegt hier ein dem Fall des OLG Schleswig (MDR 1995, 607 = FamRZ 1995, 1596 = FGPrax 1995, 114 = RPfl 1995, 413) vergleichbarer Fall vor, den der Senat in seinem Beschluss vom 25.10.2001 (aaO) ausdrücklich vorbehalten hatte.

  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Diese Vorschriften, die eine Kostenpflicht für den Fall des Unterliegens vorsehen, sind bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags entsprechend anwendbar; denn wer seinen Antrag zurücknimmt, begibt sich freiwillig in die Position des Unterlegenen (vgl. BayObLG NZBau 2000, 99; Senatsbeschluss vom 15.4.2003, Verg 4/03; OLG Naumburg vom 29.5.2001, 1 Verg 5/01; OLG Celle OLGR 2002, 184; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 197; 2003, 111; offen gelassen in BGH vom 9.12.2003, X ZB 14/03 = WuW 2004, 464/465).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.02.2002 - 4 U 126/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,52692
OLG Bamberg, 18.02.2002 - 4 U 126/01 (https://dejure.org/2002,52692)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.02.2002 - 4 U 126/01 (https://dejure.org/2002,52692)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 4 U 126/01 (https://dejure.org/2002,52692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche der Eltern geistig und körperlich schwerst behinderter Kinder auf Schadensersatz aufgrund falscher genetischer Beratung durch einen Fraueunarzt sowie einen Laborarzt; Verpflichtung eines Frauenarztes zur Überprüfung der Kompetenz eines von ihm beauftragten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.02.2002 - 4 U 126/01
    Ebenso kann der gesamte Unterhaltsbedarf für ein behindert geborenes Kind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen hat (vgl. BVerfG NJW 1998, 519 [BVerfG 12.11.1997 - 1 BvR 479/92]), als Vermögensschaden geltend gemachten werden.
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